Leistungen

Die Leistungen des Barmenia ZG Plus

Der Zahntarif ZG der Barmenia ist nicht von ungefähr zur einer der leistungsstärksten Zahnversicherungstarif der Szene, wurde er doch von FINANZTest 7/2007 und FINANZtest 12/2008 mit Bestnoten bewertet. So ist auch sein Nachfolger – der Barmenia ZGplus – einer der leitungsstärksten Tarife auf dem Markt.

Hier finden Sie eine tabellarische Übersicht über die Leistungen des Barmenia ZG Plus. Sollte der Barmenia ZG Plus schon jetzt ansprechen, können Sie hier Ihren Antrag bequem online abschließen.

Allgemeine Versicherungsbedingungen:
AVB_Barmenia-ZG.pdf

Leistungshöhe 85% vom Rechnungsbetrag einschl. GKV-Vorleistung. Als GKV-Vorleistung wird max. der Festzuschuss ohne Bonus abgezogen (50%) – d.h. der evtl. GKV-Bonus wird zusätzlich ausgezahlt und reduziert nochmals den Eigenanteil
Als Zahnersatz gilt: Prothesen, Implantate, Stiftzähne, Brücken, Kronen und Reparaturen von Zahnersatz; Veneers bei med. Notwendigkeit
Gebissfunktionsprüfung ja, mitversichert
Implantate ja, auch die vorbereitenden chirugischen Maßnahmen am Kieferknochen (85% vom Rechnungsbetrag auf beide Teile)
Inlays ja, ohne Begrenzung
Erstattungsfähiger Rechnungsbetrag ohne GKV-Vorleistung ja, 60% für Zahnersatz, Implantate – davon 85% (=51%), 80% für Inlays – davon 85% (= 68%)
Zahnarzt ohne Kassenzulassung oder Behandlung im Ausland ohne Festkostenzuschuss der Kasse, 40% Vorwegabzug bei Zahnersatz und 20% bei Inlays
Zahnstaffel im 1. Jahr € 1000.-
bis 2. Jahr € 2000.-
bis 3. Jahr € 3000.-
bis 4. Jahr € 4000.-
bis 5. Jahr € 5000.-
Verzicht auf GOÄ/GOZ-Begrenzung nein, bis Höchstsatz ( = 3,5-fach GOZ)
Besonderheiten Akupunktur zur Schmerztherapie, Wurzelkanal-, Parodontosebehandlungen und Aufbissschienen zu 85%, wenn keine Leistungspflicht der GKV. Kalkulation als Schadensversicherung ohne Altersrückstellungen.
Zahnbehandlung ja, 85%
professionelle Zahnreinigung ja, 85%, bis € 85 pro Jahr
Kieferorthopädie nein
Höchstaufnahmealter 75 Jahre
Verkaufsstart 24.01.2010
Annahmerichtlinien ab 2 fehlende Zähne: Reduzierung auf max.
im 1. Jahr 250,-
im 2. Jahr 500,-
im 3. Jahr 750,-

ab 3 fehlende Zähne: Reduzierung auf max.
im 1. Jahr 125,-
im 2. Jahr 250,-
im 3. Jahr 375,-

ab 4 Zähne erfolgt Ablehnung

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